2G für den Trainingsbetrieb ab 20.11.2021
Zuletzt aktualisiert: Samstag, 20. November 2021
Geschrieben von Tobias Brügmann
Ab dem 20.11.2021 gilt eine neue Verordnung, nach der wir unsere Regelungen anpassen mussten. Ab sofort gilt für den gesamten Trainingsbetrieb das "2G-Modell".
Das gesamte Sportangebot inklusive Trainingsgruppen und freiem Training darf nur von Mitgliedern genutzt werden, die einen Coronavirus-Impfnachweis oder Genesenennachweis haben. Minderjährige Personen dürfen auch ohne diese Nachweise am Trainingsbetrieb teilnehmen. Volljährige Personen ohne diese Nachweise dürfen am Vereinsangebot nicht teilnehmen.
Die genauen Regelungen sind dem Sicherheitskonzept (hier zum Download) zu entnehmen.