Einladung zur Mitgliederversammlung 2015

Zuletzt aktualisiert: Samstag, 17. Januar 2015 Geschrieben von Kerstin Jühlke

Der Vorstand des Club Saltatio Hamburg e.V. lädt alle Mitglieder ein zur

Mitgliederversammlung

 

am Sonntag, dem 29. März 2015 um 14:00 Uhr

in der Mehrzweckhalle der Schule Strenge, Strenge 5, Hamburg-Wellingsbüttel

Die Tagesordnung:

1. Begrüßung durch die Erste Vorsitzende
2. Feststellung der Anwesenheit und der stimmberechtigten Mitglieder
3. Ehrungen
4. Allgemeiner Bericht des Vorstandes
...

5. Bericht des Sportwartes
6. Bericht der Schatzmeisterin
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Bericht weiterer Vorstandsmitglieder (Jugendwartin, Referent für
   Öffentlichkeitsarbeit, Festwart)
9. Aussprache zu den vorstehend genannten Berichten
10. Entlastung des Clubvorstandes für das Jahr 2014
11. Änderung der Beitrags- und gebührenordnung §1, 3 und 4 (Antrag des Vorstandes)
12. Anträge der Mitglieder
13. Clubtraining
14. Veranstaltungen im Jahr 2015
15. Verschiedenes

In der Mitgliederversammlung sind stimmberechtigt: Ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre gemäß § 4 Abs. 1a der Satzung, außerordentliche Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1b der Satzung, Ehrenmitglieder gemäß § 4 Abs. 1c der Satzung und fördernde Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1d der Satzung. Mitglieder, deren Mitgliedschaft ruht oder die noch keine 18 Jahre alt sind, haben kein Stimmrecht. Sie sind jedoch als Gäste herzlich willkommen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig (§8 Abs. 3 der Satzung).

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Zu Top 11

 

Die Mitgliederversammlung möge die folgenden Änderungen der § 1,3  und 4 der Beitrags- und Gebührenordnung beschließen:

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§ 1 Allgemeines

 

Bisherige Fassung

Neue Fassung

4. ---

4. Bei rein redaktionellen Änderungen, die insbesondere durch Auflagen des zuständigen Amtsgerichts (Vereinsregister), Banken oder Finanzbehörden notwendig werden, ist der Vorstand ermächtigt, redaktionelle Anpassungen in der Beitrags- und Gebührenordnung vorzunehmen. Ausgenommen von Änderungen durch den Vorstand sind die Höhe der Beiträge und Gebühren.

5. ---

5. Anpassungen und redaktionelle Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit aller Vorstandsmitglieder. Sie sind danach zu veröffentlichen.

 

 

 

Begründung:

In Anlehnung an den §14 der Satzung sollen auch bei der Beitrags- und Gebührenordnung redaktionelle Änderungen schneller und unbürokratischer umgesetzt werden können. Um diese redaktionellen Änderungen nur durch eine Abstimmung des Vorstandes umzusetzen und eine Einberufung der Mitgliederversammlung zu vermeiden, müssen zwei Passagen ergänzt werden.

 

§ 3 Beiträge

 

Bisherige Fassung

Neue Fassung

  1. Die Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Termine bei gewünschtem vierteljährlichen Einzug: 2.1., 1.4., 1.7., 1.10.; bei halbjährlichem Einzug: 2.1., 1.7.: bei jährlichem Einzug: 2.1.

Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Termine bei gewünschtem vierteljährlichen Einzug: 2.1., 1.4., 1.7., 1.10.; bei halbjährlichem Einzug: 2.1., 1.7.: bei jährlichem Einzug: 2.1.

 

§ 4 Kosten


  Bisherige Fassung

Neue Fassung

  1. Für nicht durch Lastschriftverfahren entrichtete Beiträge ist für jede Einzelüberweisung eine Gebühr von 1,50€ zusätzlich für erhöhten Arbeitsaufwand zu zahlen.

Für nicht durch SEPA-Lastschriftverfahren entrichtete Beiträge ist für jede Einzelüberweisung eine Gebühr von 1,50€ zusätzlich für erhöhten Arbeitsaufwand zu zahlen.

 Begründung:

SEPA: Ziel des Projektes ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen. Das Verfahren wird seit August 2014 im Geschäftsverkehr anstelle der alten Überweisungsverfahren generell benutzt.

Am 30. März 2012 wurde all dies durch die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 rechtsfest gemacht, veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt.

Eine Umstellung für den geschäftlichen Zahlungsverehr ist ab 01. August 2014 Pflicht.